Im Politik- und Gesellschaftslehreunterricht spielen Rechte und Pflichten eine zentrale Rolle. Besonders spannend ist es für Lernende, wenn sie erfahren, welche Gesetze speziell für sie gelten, beispielsweise im Bereich des Arbeitsschutzes.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die speziell für Kinder und Jugendliche regeln, was erlaubt ist und was nicht. Einige von diesen Gesetzen gelten grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger, beinhalten aber Abschnitte, die speziell Kinder, Jugendliche und deren Familien betreffen. Darüber hinaus gibt es auch Gesetze und Verordnungen, welche explizit die Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen regeln.
Wichtige Gesetze für Kinder und Jugendliche in Deutschland – ein Überblick
- Themen: Enthält die wichtigsten Grundsätze und Regeln, die für alle Menschen in Deutschland gelten.
- Beispiele: Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Schutz der Ehe und Familie, Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder.
- Themen: Regelt die Rechte und Pflichten zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern (Privatpersonen).
- Beispiele: Verwandtschaftsstreitigkeiten, elterliche Sorgepflicht
- Themen: Regelt die Bedingungen und Möglichkeiten, wie, wann und wo man als Kind, Jugendliche/Jugendlicher oder Familie Unterstützung bekommt.
- Beispiele: Förderung von Freizeitgestaltung, Aufgaben eines Jugendamtes.
- Themen: Regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.
- Beispiele: ab welchem Alter man eine Veranstaltung allein besuchen darf, Regeln rund um das Internet/ Fernsehen/Film, Verkaufsregeln.
- Themen: Regelt, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen und welche Arbeiten sie dann ausführen dürfen.
- Beispiele: Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten wie Babysitting erlaubt.
- Themen: Schützt Jugendliche vor Überlastung und Gefahren bei der Arbeit.
- Beispiele: vorgeschriebene regelmäßige Ruhepausen, Arbeitsverbot am Samstag und Sonntag.
Die Übersicht könnt ihr auch als Powerpoint-Datei kostenlos herunterladen und direkt in eurem Unterricht einsetzen. Oder ihr nutzt das Erklärvideo „Gesetze für Kinder und Jugendliche“ – ebenfalls gratis hier im Beitrag abspielbar!
Einbettung im Unterricht
- Einstieg: Zur Abfrage des Vorwissens könnt ihr mit Fallbeispielen starten, z. B.
– Jugendschutzgesetz: Die 13-jährige Emma möchte sich mit ihrer Freundin einen Film im Kino anschauen. Der Film dauert bis 20:30 Uhr. Darf Emma diese Vorstellung besuchen?
– Kinderarbeitsschutzverordnung: Der 14-jährige Juri hilft nachmittags bei der benachbarten Schreinerei, Holzbretter zu stapeln und zu sägen. Ist diese Art der Arbeit erlaubt? Die Lernenden stellen Vermutungen an.
– Auf dieser Basis könnt ihr zum Thema der Unterrichtseinheit überleiten: Welche Gesetze gelten speziell für Kinder und Jugendliche? Und warum gibt es diese Regelungen? - Erarbeitung: Spielt das Erklärvideo ab. Die Lernenden können sich zusätzlich zum Mitlesetext Notizen machen. Nutzt anschließend die PowerPoint-Datei, um die einzelnen Gesetze noch einmal Schritt für Schritt zu wiederholen und zu besprechen. Ihr könnt nun den Fokus entweder auf das Thema „Jugendschutz“ oder „Arbeiten von Kindern und Jugendlichen“ legen. (Natürlich ist auch beides möglich). Lasst die Lernenden in Gruppen recherchieren, welche Regelungen es im Detail gibt. Die Ergebnisse werden im Plenum vorgestellt.
- Diskussion: Greift nun auf die Einstiegsbeispiele zurück: Stimmt die ursprüngliche Einschätzung der Jugendlichen noch? Anschließend bietet sich eine Diskussion zu folgenden Leitfragen:
– Warum gibt es diese Gesetze speziell für Kinder und Jugendliche?
– Wie stehen die Lernenden selbst zu den Gesetzen?
– Was könnte passieren, wenn es die Gesetze nicht gäbe?
– Ist Lernen eigentlich auch Arbeit? - Vertiefung: Hier bieten sich die Themen „Kinderarbeit weltweit“ und/oder „Kinderarbeit früher“ an. Dazu findet ihr passende Inhalte z. B. in „Auer Wirtschaft und Beruf 5“ oder „Projekt G Gemeinschaftskunde 7/8“.
Wir wünschen euch anregende Diskussionen mit euren Lerngruppen!

Hinterlasse einen Kommentar