Die Grundrechte bilden die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend wichtig und sinnvoll ist, sie als Beitrag zur Demokratiebildung im Unterricht zum Thema zu machen.
19 Artikel umfassen die Grundrechte, die in der deutschen Verfassung – dem Grundgesetz – niedergeschrieben sind. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz in Kraft getreten – die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung für das „deutsche Volk“, so die Präambel.
Einen zeitlosen und bewusst kindgerechten Zugang zu diesen ersten 19 Artikeln der Grundrechte liefert das Plakat „Grundrechte im deutschen Grundgesetz“, das wir euch exklusiv im Blog zum kostenlosen Download bereitstellen.
Das Plakat kann, im Klassenzimmer aufgehängt, über mehrere Klassenstufen hinweg und unabhängig von konkreten Lehrwerken oder Lehrplaninhalten immer wieder herangezogen werden, wenn es um die Grundrechte und Grundwerte in unserer Gesellschaft geht.
- Was macht unsere Demokratie eigentlich im Kern aus?
- Welche Rechte sind in unserem Grundgesetz verankert?
- Und wie macht sich das im Alltag überhaupt bemerkbar?
Ideen für die Einbettung im Unterricht
- Grundrechte-Quiz: Eure Lernenden können in Gruppen ein Quiz zu den Grundrechten erarbeiten. Alternativ könnt ihr das Quiz auch vorbereiten und beispielsweise zum Einstieg spielen oder als Abschluss einsetzen, um das Gelernte zu überprüfen und zu festigen.
- Rollenspiele: Teilt eure Klasse in Gruppen auf und weist jeder ein bestimmtes Grundrecht zu. Aufgabe der Lernenden ist es, eine kurze, fiktive Szene zu entwickeln, in der das Grundrecht infrage gestellt wird (Beispiel: Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei Wahlen). In einer zweiten Szene zeigen die Lernenden dann, inwiefern die Handlung gegen das Grundrecht verstößt.
- Grundgesetz-Galerie: Ausgehend von der Visualisierung auf dem Plakat können eure Lernenden – ebenfalls in Kleingruppen – eigene Illustrationen oder Collagen zu ausgewählten Grundrechten erstellen.
- Expert:in im Unterricht: Ladet eine:n Rechtsexpert:in, Anwält:in oder Vertreter:in einer Menschenrechtsorganisation ein, um eurer Lengruppe einen Einblick in die Bedeutung und Anwendung von Grundrechten zu geben.
Beispiel: Artikel 5 – Grundrecht auf Meinungsfreiheit vs. Fake News
In der modernen Medien- und Informationsgesellschaft und auch im Alltag von Jugendlichen kommt dem Artikel 5 GG eine besondere Bedeutung zu: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ heißt es im ersten Satz. Mögliche Fragen für ein Unterrichtsgespräch könnten sein:
- Warum ist die Meinungsfreiheit ein wichtiges Grundrecht in einer Demokratie und welche Bedeutung hat sie für die individuellen Freiheiten der Bürger?
- Welche Grenzen und Einschränkungen gibt es für die Meinungsfreiheit? Kann die Meinungsfreiheit zum Beispiel durch „Hate Speech“ oder die Verbreitung von „Fake News“ eingeschränkt oder missbraucht werden?
- Wie können wir als Gesellschaft zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz vor Diffamierung oder Diskriminierung abwägen?
- Inwiefern müssen wir persönlich damit umgehen, wenn Meinungen anderer Menschen uns beleidigen oder verletzen?
Grundrechte Plakat mit Arbeitsmaterial im Klett-Shop
Ihr möchtet das Plakat lieber im hochwertigen Großformat haben? Dann bestellt es euch für nur 5,95 EUR im Klett-Online-Shop. Im Paket enthalten sind:
- ein Plakat im Format DIN A1 zum Aufhängen im Klassenzimmer
- eine Kopiervorlage zur Erarbeitung des Themas durch die Schülerinnen und Schüler (3 Seiten)
- die Lösungen zur Kopiervorlage (4 Seiten)
- den vollständigen Originaltext aller Grundrechte zum Nachlesen (4 Seiten)
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32 Kommentare
Artikel 3 ist mir sehr wichtig. (Alle anderen aber natürlich auch…) Vor allem der Absatz (3): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 5 Absatz 3.
Als Lehrerin berufsbedingt sehr wichtig!
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zu Recht an erster Stelle.
Als Frau, Geschichtslehrerin und Mutter eines besonderen Kindes ist es Artikel 3, Abs.3.
Grundrechte sind ein hohes Gut, das zur Zeit in Gefahr ist. Daher ist es sehr wichtig diese Werte in den Schulen zu kommunizieren.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG).
nur ein Satz, nur sechs Worte, die Bedeutung inhaltsschwer und einfach großartig. Was sich so leicht liest und so gut klingt, hat eine große Wirkung: Sicherheit, Respekt, Anerkennung, Achtung, Gemeinschaft, Zusammenleben, Zusammenhalt, aber auch Freiheit, Individualität, ein Recht auf Selbstbestimmung. Es ist nicht weniger als das höchste Gut, das wir Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Danke, liebe Väter und Mütter des Grundgesetzes für diese sechs Worte.
Für mich ist der Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ von großer Bedeutung. Vor allem aber finde ich seine Entstehungsgeschichte interessant, weil vier Frauen sich bei 61 Männern durchsetzen konnten und wir nun alle davon profitieren.
Ein wichtiges Thema, das leider oft doch etwas kurz kommt im allgemeinen Schulkontext. Daher so wichtig es bewusst im (Fach-)Unterricht integriert zu haben.
Artikel 1 ist natürlich der wichtigste, die Basis. Aber Artikel 5 scheint mir als derjenige, der oft sehr schnell mit Füßen getreten wird, wenn die Demokratie bröckelt. Deshalb müssen wir ihm ganz besonderen Augenmerk schenken.
Artikel 3 v.a. Abs.3 ist mir wichtig. Dies garantiert die Freiheitsrechte einzelner Menscehen! und die aller Menschen, so wie sie leen möchten.
X40 SW (MD 20040)
Artikel 1. Die Würde des Menschen und die Achtung der Menschenrechte sind die Grundlage für ein friedliches Miteinander. Alles andere baut darauf auf und hängt davon ab.
Artikel 1 – eine Menschenwürde die über allem schwebt!
Gleichheit vor dem Gesetz (Art.3) hat für mich eine besondere Bedeutung, da es immer noch täglich in Deutschland vorkommt, dass Menschen z. B. aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechtes Nachteile erfahren. Es muss immer wieder daran erinnert werden und auch gelebt werden, dass nach Art. 3 jedem Menschen eine Gleichbehandlung rechtmäßig zusteht.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 GG).
Gerade als ehemalige Altenpflegerin und jetzige Lehrerin für Pflegeberufe und Politik/Gemeinschaftskunde ist mir dieser Artikel sehr wichtig. Ich versuche im Unterricht die Tragweite dieses Artikels meinen Auszubildenden und Schüler*innen näher zu bringen und zu verdeutlichen, dass alle folgenden Grundrechte damit einhergehen.
Mir ist Meinungsfreiheit besonders wichtig. Ich wünsche mir eine größere Meinungsvielfalt in der öffentlichen Debatte. Inzwischen haben sich manche Debattenräume stark verengt und unliebsame Meinungen werden aus dem Diskurs ausgeschlossen. Dabei ist Meinungspluralität eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie.
Für mich ist es immer wieder Artikel 1 als Basis eines menschlichen Umgangs aller Menschen untereinander.
heute ist der 18.März. Vor 175 Jahren bracht die erste Deutsche Revolution aus. Die Menschen kämpften für mehr Freiheit und Demokratie. Gerade weil die Demokratisch Ordnung immer wieder Rückschläge erleben musste, sollten wir die Bedeutung der Grundrechte nicht vergessen und sie nicht für selbstverständlich nehmen. Die Grundrechte verteidigen unsere Freiheit und sie schützen uns davor, wieder bewaffnet auf die Barrikaden steigen zu müssen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Besser und schöner kann man seinen Respekt und seine Achtung vor den Mitmenschen wohl nicht zum Ausdruck bringen.
Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ bildet die Grundlage für alle weiteren Grundrechte und ist deshalb unverzichtbar.
Ich bin dankbar dafür, dass wir die Grundrechte in Deutschland haben!
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Meine Klasse und ich diskutieren im Klassenrat monatlich über ein Grundrecht. Dieses Grundrecht fanden wir so wichtig, dass wir unsere Klassenregeln dahingehend überprüft und überarbeitet haben.
Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Als Lehrkraft ist natürlich Art. 3 GG besonders wichtig: alle SuS gleich fair zu behandeln und das Stunde für Stunde. In Art. 1 (3) werden wir ja zudem dazu verpflichtet, alle Grundrechte unmittelbar anzuwenden. Momentan ist aber auch wichtig, die verschiedenen Freiheitsartikel nicht zu vergessen, weil es von verschiedenen Seiten Tendenzen gibt, diese zu missbrauchen oder sehr einseitig auszulegen. Wie weit reicht z.B. die Meinungsfreiheit? Wie viel auch extreme Meinungen muss eine Demokratie „ertragen“? Aber auch die Konflikte, die zwischen Grundrechten bestehen, wie etwa in der Corona-Zeit zwischen dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit und dem Recht auf Freizügigkeit, sind für den Unterricht spannende Themen.
Art. 1 des GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht für mich zu Recht an oberster Stelle. Die Kürze dieses Rechts ist zudem auch eine Pflicht, was den SuS schnell klar wird, wenn es thematisiert wird. Auch sind die Worte sinnvoll gewählt, sie bleiben einem, einmal gelernt bzw. gehört, für immer im Kopf – womit das GG seinen Zweck in erster Linie erfüllt.
Artikel 1, weil er wirklich jeden Menschen ohne Einschränkung einschließt bzw. betrifft und die Grundlage für jegliches Miteinander bilden sollte.
Für alle Grundrechte ist die Achtung der Menschenwürde die Basis. Dor geiht mi nix över!
Nur alle Grundrechte gemeinsam gewähren uns ein Leben in Freiheit. Besonders möchte ich aber Artikel 2 hervorheben: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Zusammengefasst „Leben und leben lassen“. Für mich ist dieser Artikel sehr wichtig, in einer Zeit, in der die Gesellschaft gefühlt immer intoleranter gegenüber anderen Meinungen und Lebensweisen wird.
Nur eines kann mir besonders wichtig sein? Mir sind alle Artikel gleichermaßen wichtig, da sie alle Bedeutung haben für unser gesamtgesellschaftliches derzeitiges und künftiges Zusammenleben. Die Versteifung auf ein Grundrecht würde bedeuten, dass es relevantere und wenig relevantere Grundrechte gibt, dem ich so nicht zustimmen kann.
Artikel 1 ist einfach das Fundament unseres Zusammenlebens und deswegen der wichtigste Absatz.
Artikel 1 des Grundgesetzes! Insbesondere ein verschärfter Umgangston unter Schülern erfordert leider eine häufigere Theatisierung dieses Themas. Es ist leider nicht selbstverständlich.
Artikel 1, weil sich daraus die Grundsätze unseres Zusammenlebens ableiten lassen. Für die positive Bestärkung einzelner Personen, aber auch für die Begründung, warum negative Diskriminierung jeder Art nicht sein darf.
Ich finde im Moment am ehesten passend:
Artikel 1, (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Somit ist schon alles mitgeteilt, was Deutschland aktuell bspw. In Bezug zu Kampfhandlungen in anderen Staaten macht.
Aber sonst denke ich, dass alle Grundrechte Teil unseres Staates waren, sind und sein werden.