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Debatte des Monats (07/26): Verdienen Politiker einen besonderen Schutz vor Beleidigungen?

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung hat es auch früher schon gegeben. Sie können strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings beklagen Politiker und Wissenschaftler seit Jahren eine Verrohung der politischen Debatte – begünstigt durch die sozialen Medien. Davon sind vor allem Politikerinnen und Politiker betroffen. Verdienen sie daher einen besonderen Schutz durch §188 StGB?

Fakt ist: Die politisch motivierte Gewalt nimmt seit Jahren zu. Im Jahr 2025 gab es mehr als 85 000 politisch motivierte Straftaten. Mit einem Anteil von knapp 70 Prozent stellt der Rechtsextremismus die größte Gefahr dar. Im Vergleich zum Vorjahr haben aber auch linksextremistisch motivierte Straftaten stark zugenommen (plus 40 Prozent). Die Täterinnen und Täter werden jünger und vernetzen sich überwiegend online (Verfassungsschutzbericht 2025).

§188 StGB wurde 2021 neu gefasst und sieht für Politikerbeleidigungen härtere Strafen vor als für Privatpersonen. Seit Jahren fordern Politikerinnen und Politiker von rechts und rechtsaußen die Abschaffung des Paragrafen. Wird durch §188 berechtigte Kritik unterbunden? Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr? Oder gibt es Grenzen des guten Tons? Dämmt §188 die Verrohung der Debatten ein?

Mit der Debatte des Monats und unserem kostenlosen Arbeitsblatt können eure Schülerinnen und Schüler mitdiskutieren und anschließend eine Abstimmung durchführen, die nur ihrem Gewissen unterworfen ist.

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Über die Autorin

Kathrin Liersch

Redakteurin Abteilung Gesellschaftswissenschaften beim Ernst Klett Verlag in Leipzig

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