Die Schuldenbremse ist bereits seit ihrer Einführung heftig umstritten. Als „Sparmeister“ geht Deutschland in Europa voran – oder wird es mangels notwendiger Investitionen abgehängt? Die „Debatte des Monats“ knüpft an viele Themen im Unterricht an: Wirtschaft und Finanzen, soziale Gerechtigkeit, Klimakrise, Digitalisierung, Wehretat, … oder kurz: Transformation, die uns alle betrifft.
Die Schuldenbremse wurde 2009 eingeführt und ist in Art. 115 Abs. 2 im Grundgesetz geregelt. Einerseits sollen die Staatsschulden im Sinne der Generationengerechtigkeit gedeckelt werden. Andererseits übertrifft Deutschland damit die Schuldenregeln der Europäischen Union – und angesichts von Investitionslücken im Bildungswesen oder bei der Transformation der Wirtschaft hin zu nachhaltiger Produktion und Energieerzeugung stellt sich die Frage:
Schuldenbremse abschaffen, lockern oder beibehalten?
Die im Grundgesetz festgeschriebene Begrenzung der Staatsneuverschuldung darf nur in außergewöhnlichen Notsituationen ausgesetzt werden. Sie ließe sich allein durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag ändern. Doch wie kann der Staat sicherstellen, dass notwendige Investitionen in die Zukunft nicht unterbleiben? Eine spannende Debatte, die uns alle angeht.


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