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Debatte des Monats (05/25): Schützt man die Demokratie, wenn man die AfD verbietet?

Der Verfassungsschutz hat die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Mai 2025 bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Nun gibt es eine Diskussion darüber, welche Konsequenzen daraus folgen (sollten). Ist es Zeit für ein Verbotsverfahren? Ein langwieriges Verfahren und der offene Ausgang führen zu Zweifeln. Die „Debatte des Monats“ knüpft an den aktuellen politischen Diskurs an.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat viele Nachweise erbracht, weshalb die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Die AfD klagt dagegen. Die meisten anderen politischen Kräfte stellen den Sachverhalt nicht infrage. Rechtsextremisten bzw. Rechtsextreme richten sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte. Stattdessen streben sie eine autoritäre, ethnisch homogene „Volksgemeinschaft“ an.

Doch was folgt daraus? Sollte nun ein Verbotsverfahren gegen die AfD angestrebt werden, um Demokratie und Rechtsstaat zu schützen?

Und wenn ja, welche Aussichten auf Erfolg hätte ein solches Verfahren? Was ist, wenn es scheitert? Die Meinungen darüber gehen auseinander.

Formal gesehen kann der Verfassungsschutz „nachrichtendienstliche Mittel“ einsetzen, um die als rechtsextremistisch eingestufte Gruppierung oder Einzelpersonen zu beobachten. Dazu kann die Behörde u.a. Verbindungs- bzw. Vertrauensleute (V-Leute) aus dem Umfeld der Partei anwerben und für Informationen bezahlen. Doch der Einsatz von V-Leuten wird auch kritisch gesehen. 2003 lehnte das Bundesverfassungsgericht ein (erstes) NPD-Verbotsverfahren ab, weil nicht klar war, wie groß der Einfluss von V-Leuten auf die Verfassungsfeindlichkeit der Partei war.

Hohe Hürden für ein Verbotsverfahren

Ein Parteienverbot ist das stärkste Mittel des demokratischen Rechtsstaates. Die Hürden sind daher außerordentlich hoch.

Einer Partei die Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen, reicht nicht aus. Damit ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, muss der Partei nachgewiesen werden, dass ihr Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, auch Aussichten auf Erfolg hat.

Ein weiteres Problem: Kann man eine Partei mit zehn Millionen Wählerinnen und Wählern wirklich verbieten? Wohin wenden sich die Wählerinnen und Wähler dann? Und könnte der gesamte Prozess, ganz zu schweigen von einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht, der AfD vielleicht sogar nutzen? Eine spannende Debatte, die uns alle betrifft.

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Über die Autorin

Kathrin Liersch

Redakteurin Abteilung Gesellschaftswissenschaften beim Ernst Klett Verlag in Leipzig

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