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Jugendkriminalität im Unterricht: Fallbeispiele und Statistik

In vielen Lehrplänen finden sich Themen wie „Jugend und Recht“ oder „Jugendliche in der Rechtsordnung“. Während der Taschengeldparagraf oder die Frage, wer eigentlich wann „geschäftsfähig“ ist, selten zu Begeisterungsstürmen im Klassenraum führen, hat die Beschäftigung mit Kriminalität für Jugendliche einen besonderen Reiz.

Warum das so ist? Die Jugendlichen erkennen sich und ihre Altersgenossen in den realen oder fiktiven Fällen wieder und können sich in die Lage eines anderen Jugendlichen hineinversetzen. Insbesondere Lernende der Jahrgangsstufen 8 und 9 finden hier oftmals einen persönlichen Zugang zum Thema.

Mit folgenden didaktischen Zugängen habe ich in meinem Unterricht gute Erfahrungen gemacht. Ziele der Unterrichtseinheit (Zeitbedarf: ca. 2 Stunden):

  • 1. Stunde: Die Lernenden erhalten anhand eines konkreten Falls ein erstes Grundverständnis für den Rechtsstaat und setzen sich mit Aspekten der Strafmündigkeit und Strafen auseinander.
  • 2. Stunde: Die Lernenden untersuchen Daten zu Jugendkriminalität (und werden – je nach Jahrgangsstufe und Lerngruppe für die gebotene Vorsicht im Umgang mit Statistiken sensibilisiert)

Das Prinzip Fallbeispiel

Die Arbeit mit möglichst konkreten Fällen bietet sich bei der Auseinandersetzung mit Jugendkriminalität in besonderem Maße an. Dafür reicht oft der Blick in die letzten Ausgaben einer (Online-) Tageszeitung. In regelmäßigen Abständen finden sich dort Überschriften, die davon berichten, dass Jugendliche Diebstähle oder Raubüberfälle begangen haben, in Gewalttaten verwickelt waren oder solche gefilmt haben. Ein realer Fall macht die Thematik greifbar und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, die Jugendlichen in verschiedene Rollen schlüpfen zu lassen:

  • So können sie im Einstieg die Motivation der Täter oder Täterinnen nachvollziehen.
  • In der Analyse können sie die Handlungen strafrechtlichen Definitionen zuordnen und aus einer richterlichen Haltung heraus ein Urteil vorschlagen.
  • Liegt ein Fall etwas weiter zurück, lassen sich ggf. detailliertere Informationen zu den Tathergängen, den Beteiligten und auch den Anklagen und Prozessen finden.
  • Ist der Fall neueren Datums, müssen einige Lücken mit Vermutungen gefüllt werden. Auch das kann produktiv sein. Bestehen verschiedene Möglichkeiten, lassen sich diese mithilfe von „Was wäre, wenn …?“-Gedankenspielen einbinden. Und eine interessierte Klasse wird ggf. später den Fall in den Medien weiterverfolgen.

Zur Reflexion anregen

Im Anschluss an das Fallbeispiel bietet sich eine Reflexion zu inhaltlichen Schwerpunkten an (je nach den Vorgaben eures Lehrplans), etwa wenn es um Strafmündigkeit geht. Ich stelle dann Fragen wie:

  • Warum würdet ihr einen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen machen?
  • Wo würde für euch die Grenze liegen? Warum bestraft der Staat überhaupt?
  • Warum setzt man im Jugendstrafrecht in besonderem Maße auf Rehabilitationsmaßnahmen?
  • Welchen Effekt kann ein Täter-Opfer-Ausgleich erzielen?
  • Welchen Sinn und Zweck erkennen die Jugendlichen in Sozialstunden?

Die Sicherung kann in Form einer persönlichen schriftlichen Stellungnahme erfolgen.

Daten zu Jugendkriminalität untersuchen

Im Anschluss an die Auseinandersetzung mit einem konkreten Fall folgt der Blick in die Kriminalstatistik, mit dem ihr die gesellschaftliche Relevanz in den Fokus rücken könnt. Dazu könnt ihr die Kopiervorlage nutzen und diese in Partner- oder Gruppenarbeit bearbeiten lassen.

Im gemeinsamen Unterrichtsgespräch könnt ihr die Ergebnisse präsentieren, vergleichen und kommentieren lassen. Meine Erfahrung: Manche Lernende sind verblüfft bis entsetzt, wenn die Zahlen schwarz auf weiß vor sich sehen. Dann lässt sich fragen: Wie wichtig ist es, dass der Staat hier tätig wird?

Tipp: Weitere Statistiken finden sich in der jährlich veröffentlichten Polizeilichen Statistik des Bundeskriminalamts und mit dem Schwerpunkt Jugendkriminalität im Konstanzer Inventar zur Kriminalitätsentwicklung (Universität Konstanz).

Statistiken hinterfragen

In höheren Klassenstufen, ca. ab Jahrgang 10 (abhängig von der jeweiligen Klasse), lässt sich zudem die bedeutende Problematik von Hell- und Dunkelfeldern betrachten. Daten der Kriminalstatistik sind immer nur ein Ausschnitt aus einem „doppelten Dunkelfeld“: Zu berücksichtigen sind hier sowohl die Tatsache, dass viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht werden, als auch der Fakt, dass die Polizei in vielen Fällen keine Täter oder Täterinnen ermitteln kann.

Eine Veränderung in der Kriminalstatistik kann also immer ursächlich in einer tatsächlich veränderten Kriminalität begründet sein oder aber in einem veränderten Anzeigeverhalten. Diese beschränkte Interpretierbarkeit der Statistiken kann einerseits ernüchternd auf Jugendliche wirken. Andererseits bietet sich hier die Chance auf Befragungen zu schauen, die uns Anhaltspunkte zur Größe der Dunkelziffer geben, z. B. aufgrund eines geringen Anzeigewillens abhängig vom Delikt.

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Über die Autorin

Swantje Becker

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