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Beutelsbacher Konsens (Teil 3/4): Von der Offenheit zur verantworteten Positionierung

Der Beutelsbacher Konsens praktisch erklärt – dies ist das Ziel der Beitragsserie, die wir gemeinsam mit der John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (JoDiDD) und der Professur für Didaktik der politischen Bildung (TU Dresden) entwickelt haben.

Beutelsbach heute: Von historischen Kontexten und normativen Unschärfen

Politische Bildung steht gegenwärtig unter erheblichem Druck. Polarisierte Debatten, das Erstarken antidemokratischer/extrem rechter Akteur:innen und gezielte Kampagnen gegen Lehrkräfte sowie Schulen führen dazu, dass zentrale Prinzipien politischer Bildung angegriffen werden. Dies erzeugt eine weitreichende Unsicherheit in der Frage, wie sich Lehrkräfte politisch äußern und positionieren können, dürfen und sollen. Die Etablierung des Mythos „Neutralität“ verfängt breitenwirksam und nachhaltig, da die normative Unschärfe und der nicht ausbuchstabierte Werterahmen des Beutelsbacher Konsens antidemokratischen Akteur:innen eine Angriffsfläche bietet.

Wenn normative Offenheit zum Druckmittel gegen demokratische Werte und Haltungen wird

Über die normative Offenheit, die nicht eindeutig machte, dass es (politischer) Bildung explizit um demokratische Werte geht, wird der Beutelsbacher Konsens zum Druckmittel für die Entpolitisierung von Schule und Unterricht. Dies führt unweigerlich zu einer Entkernung demokratischer Bildung. Tatsächlich verpflichtet der Beutelsbacher Konsens Lehrkräfte nicht zur Neutralität, sondern stattdessen zur Förderung von Mündigkeit sowie zur Vermittlung und Einhaltung von demokratischen Grundwerten. Er bietet somit grundlegende Gütekriterien zum Umgang mit politischen Inhalten im Unterricht.

Seine strategische Fehlinterpretation dient aber als Hebel, um autoritäre und menschenfeindliche Politikentwürfe gegenüber Kritik in der Schule und Unterricht zu immunisieren und die Thematisierung sowie Auseinandersetzung mit antidemokratischen Positionen zu delegitimieren. In der Konsequenz wird Schule als unpolitischer Ort entworfen, der sich auf unkritische Wissensvermittlung beschränkt. Genau das darf und soll Schule jedoch nie sein.

FAQ

Schulen haben einen klar demokratiebildenden Auftrag, der in unterschiedlicher Ausführung in jedem Schulgesetz verankert ist. Damit sind Schulen keine wertneutralen Räume, sondern Orte der aktiven Auseinandersetzung mit Demokratie und gesellschaftlichen Konflikten. Lehrkräfte sind in diesem Kontext verpflichtet, für Werte wie Menschenwürde, Pluralismus, Freiheit und Gleichheit einzutreten und menschenfeindlichen Positionen entgegenzutreten. Unter dieser Maßgabe können und müssen sie sogar politisch sein. Im Sinne eines demokratischen Role-models spitzen wir hier zu: Ihr habt als Lehrkräfte immer eine demokratische Vorbildrolle.

Unsicherheit entsteht im Speziellen immer wieder, wenn es um parteipolitische Fragen im engeren Sinne geht. Dabei sprechen sowohl der Beutelsbacher Konsens als auch die rechtlichen Bestimmungen eine deutliche Sprache: Es darf weder (Anti-)Werbung für politische Parteien gemacht werden noch dürfen Parteien unsachgemäß in Gänze diskreditiert werden. Antidemokratische Positionen, Äußerungen oder grundsätzliche Ausrichtungen von Parteien dürfen und müssen entsprechend eingeordnet und bewertet werden. Der rechtliche Rahmen hierfür ist sehr weit ausgelegt (vgl. Wrase 2020). Das heißt, ihr dürft und sollt als Lehrkräfte z. B. (gesichert) rechtsextreme Parteien als solche herausstellen und explizit kritisieren, da diese sich nicht auf parteipolitisch zurückhaltende Darstellung berufen dürfen wie Parteien des demokratischen Spektrums.

Politische Bildung ist über ihrem Gründungszusammenhang schon immer demokratisch wertgebunden und menschenrechtsorientiert ausgerichtet. Ihr müsst euch als Lehrkräfte nicht scheuen, deutlich demokratisch zu sein, Menschenrechte zu verteidigen oder Diskriminierung entgegenzutreten. Das ist nicht unprofessionell oder indoktrinierend, das ist politische Bildung in einer Demokratie. Hier geht auch die Fachdidaktik der politischen Bildung in den letzten Jahren einen guten Weg vor (vgl. Achour in Hölzel-Chokharash 2025).

Damit wird deutlich, dass das 50-jährige Jubiläum des Beutelsbacher Konsens nicht nur Anlass zur Feier, sondern vielmehr Auftrag zur Aktualisierung, Schärfung und auch praktischen Konkretisierung ist. Genau das beschreiben wir dir praxisnah im 4. Teil dieser Blogreihe.

Aktuelle Beispiele, an denen eine notwendige Schärfung des Beutelsbacher Konsenses besonders sichtbar wird, sind politische Debatten etwa zur Migrationspolitik oder antifeministische und queerfeindliche Diskursbeiträge. Gerade weil Kinder und Jugendliche beispielsweise in Talkshows, Nachrichten oder Social-Media-Beiträgen menschenverachtende Meinungsäußerungen parallel zu diversen Lösungsansätzen unkommentiert dargestellt bekommen, führt dies teilweise zur Erwartung, eine solche vermeintliche Gleichwertigkeit und auch widerspruchsfreie Meinungsäußerung auch in der Schule zu erleben. Konkret könnt ihr mit euren Lernenden zwar beispielsweise verschiedene Ansätze zum Umgang mit Migration und Flucht diskutieren, die von einer rigiden Abschottungspolitik bis hin zu offenen Grenzen reichen. Vorstellungen jedoch, die das massenhafte Ertrinken von Menschen im Mittelmeer fordern, dürft ihr nicht als gleichwertig aufzeigen oder stehen lassen. Solche menschenfeindlichen Äußerungen müsst ihr klar in den Sektor antidemokratischer und folglich nicht kontroverser Themen verorten.

Kurzum: Nicht, OB ihr bestimmte Themen im Unterricht besprecht, ändert sich, sondern nur das WIE gestaltet sich bei antidemokratischen Positionen und Einstellungen für euch als Lehrkräfte anders. Ihr besprecht menschenverachtende Einwürfe nicht ergebnisoffen und gleichwertig, sondern nur mit klarer Einordnung.

Welche Methoden und didaktischen Entscheidungen eignen sich?

In Teil 1 und 2 findet ihr konkrete Tipps für euren Unterricht, um das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot zu erfüllen. Darüber hinaus empfehlenswert sind:

  • Reflexions-Tool politische Orientierungen (vgl. Behrens, Besand, Breuer 2022, S. 318-322)
  • Einüben der Positionierung von Themen, Aussagen, Positionen und Einstellungen, um gemeinsam über die Offenheit oder Geschlossenheit von Bildungsmomenten zu sprechen (vgl. Hölzel-Chokharash 2025)
  • Fallarbeit mit Schüler:innen, aber auch im Kollegium

Weitere Beiträge zum Beutelsbacher Konsens

Quellen:

Über die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie

Die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (kurz:JoDDiD) ist eine Einrichtung an der Professur für Didaktik der politischen Bildung der TU Dresden. Sie unterstützt und berät außerschulische politische Bildner:innen durch verschiedene Formate. Dabei liegt der Anspruch der JoDDiD in partizipatorischen Prozessen, um gemeinsam mit den Aktiven im Feld nach passenden Lösungen für Praxisprobleme zu suchen.

Über die Professur für Didaktik der politischen Bildung

Die Professur für Didaktik der politischen Bildung an der TU Dresden hat die Aufgabe, Lehrkräfte für die Fächer Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft auszubilden. Zudem bildet sie auch im in Sachsen verpflichtenden Modul „Politische Bildung für alle Lehramtsstudierende“ Studierende aller Lehramtsfächer aus

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