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Beutelsbacher-Konsens (Teil 1/4): Das Überwältigungsverbot in der Praxis

Der Beutelsbacher Konsens praktisch erklärt – dies ist das Ziel der Beitragsserie, die wir gemeinsam mit der John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (JoDiDD) und der Professur für Didaktik der politischen Bildung (TU Dresden) entwickelt haben.

Was ist der Beutelsbacher Konsens?

Der Beutelsbacher Konsens dient seit nunmehr 50 Jahren als Orientierungsrahmen,

  • um kontroverse Themen im Unterricht als solche sichtbar zu machen (Kontroversitätsgebot),
  • und um gleichzeitig zu verhindern, dass Lernende „im Sinne erwünschter Meinungen“ (Wehling 1977: 179) manipuliert werden, sodass sie an der Bildung eines eigenen begründeten Urteils gehindert werden (Überwältigungsverbot).
  • Das dritte Prinzip richtet den Fokus auf die Lernenden selbst (Schülerorientierung): Sie sollen dazu befähigt werden, politische Situationen und eigene Interessen zu analysieren.

Das übergeordnete Ziel politischer Bildung ist die Befähigung zu Mündigkeit: Junge Bürgerinnen und Bürger sollen selbstbestimmt und verantwortungsbewusst am demokratischen Prozess teilhaben können.

Um den Beutelsbacher Konsens gibt es jedoch immer wieder Diskussionen, weil seine Prinzipien auslegungsbedürftig sind und konkrete Handlungsempfehlungen nur begrenzt vorliegen (vertiefend hierzu die Frankfurter Erklärung). Mit dem Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Kräfte sowie einer zunehmenden Verschiebung des Sagbaren haben sich Unsicherheiten bei Lehrkräften verstärkt, insbesondere durch die strategische Berufung rechter Akteur:innen auf ein vermeintliches „Neutralitätsgebot“.

Dieses ist im Beutelsbacher Konsens jedoch nicht angelegt, sondern wird aus dem Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot heraus fehlgedeutet, um eine klare Positionierung für eine demokratische politische Bildung zu delegitimieren.

FAQ zum Überwältigungsverbot

Die folgenden Antworten auf alltagsnahe Praxisfragen sollen euch Orientierung geben, um das Überwältigungsverbot im Unterricht einzuhalten.

Ja – sofern deutlich wird, dass dies eine Position unter mehreren möglichen ist und die Lernenden nicht das Gefühl haben, „zustimmen zu müssen“, um gute Noten zu erhalten. Besonders wichtig ist, Transparenz über Bewertungskriterien herzustellen und die Lernenden ausdrücklich zum Widerspruch einzuladen. Viele Jugendliche wünschen sich die Position der Lehrkraft, weil sie an ihr lernen können, wie begründete Meinungen formuliert und angemessen artikuliert werden können (vgl. May 2016: 239).

Nein. Emotionale Zugänge sind für den Politikunterricht wichtig, solange sie mit Raum zur Reflexion verbunden werden und nicht auf bestimmte Meinungen hinsteuern. Gerade in Zeiten multipler Krisen ist der Einsatz aktueller Videos und Bilder sinnvoll, wenn diese eingeordnet werden, Möglichkeiten zur Distanzierung geschaffen und auch reflektierende Phasen eingeplant werden. Hilfreich sind z.B. Fragen wie „Wie fühlt ihr euch jetzt mit dem Thema?“ und „Was braucht ihr jetzt?“, um von der emotionalen Reaktion zur begründeten Urteilsbildung zu gelangen. Im Unterschied dazu würde Überwältigung dort beginnen, wo emotionaler Druck aufgebaut wird, der Alternativen unsichtbar macht oder Widerspruch verhindert.

Es gehört zu den Kernaufgaben von Politiklehrkräften, faktisch falsche Meinungen als solche zu markieren und sie nach Möglichkeit anhand von Quellen oder nachvollziehbaren Kriterien zu begründen. Auch wenn diese im Moment nicht vorliegen, ist es wichtig, eine klare Haltung zu zeigen und problematische Aussagen, bspw. über die Nichtexistenz des Klimawandels oder mit menschenfeindlichem Inhalt, nicht stehen zu lassen. Dabei sollte zwischen der Aussage (Tat) und der Person (Subjekt) unterschieden werden: Kritik richtet sich an den Inhalt, nicht gegen die Person. Im Anschluss ist es wichtig, den Prozess der Urteilsbildung der Lernenden weiterzuführen, etwa indem gemeinsam verschiedene Positionen rekonstruiert werden.

In jedem Fall sollte eine klare Haltung deutlich gemacht werden. Hilfreich ist der Verweis auf den gesetzlichen Auftrag der Schule: Öffentliche Schulen sind an Grundgesetz und Landesverfassungen gebunden und damit verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dieser Auftrag ist in Schulgesetzen, Landesverfassungen sowie Beamtengesetzen verankert und umfasst die Erziehung zu demokratischer Verantwortung, Achtung der Menschenwürde und Bereitschaft, für Demokratie und Menschenrechte einzustehen. Ergänzend dazu ist es sinnvoll, ein gemeinsam getragenes Schulleitbild zu entwickeln, in dem demokratische, menschenrechtsorientierte Leitlinien ausdrücklich festgehalten werden. So kann für die gesamte Schule eine verbindliche Orientierung entstehen, auf deren Einhaltung sich alle an Schule Beteiligten (Lehrkräfte, Schulleitung, Lernende und Eltern) verpflichten.

Welche No-Gos sind zu beachten?

Ihr solltet eure Ansicht auf ein Thema weder ausdrücklich noch unterschwellig als „einzig richtige“ darstellen oder (nonverbal) signalisieren, welche Sichtweise erwartet wird. Keinesfalls darf der Eindruck entstehen, dass abweichende Positionen schlechtere Noten nach sich ziehen.
Bei der Verwendung emotional stark aufgeladener Medien solltet ihr besonders darauf achten, ob ihr Einsatz didaktisch sinnvoll und verhältnismäßig ist, ob genügend Raum für Distanzierung

und Reflexion bleibt und unterschiedliche Positionen sichtbar werden können.
Schließlich darf die Benotung der Lernenden unter keinen Umständen an bestimmte, als „einzig richtig“ markierte Deutungen bzw. Haltungen gekoppelt sein, sondern muss sich transparent an fachlichen Kriterien und der Qualität der Argumentation orientieren.

Leitfragen für die Praxis

Die folgenden Leitfragen bieten euch Orientierung und können dabei helfen, Lernende vor Überwältigung zu schützen:

  • Wo können sich Lernende gedrängt fühlen, „das Richtige“ zu sagen, statt eine eigene Meinung zu formulieren?
  • Wie kann ich meine Haltung transparent machen, ohne sie normativ zu setzen? (z. B. indem ihr sagt, wie ihr es seht, aber auch deutlich macht, dass die Lernenden es anders sehen können)
  • Wie formuliert ihr Aufgaben, in denen unterschiedliche Positionen ernsthaft möglich sind und argumentativ erprobt werden können? (z. B. indem Aufgaben eine offene Positionierung anhand von Argumenten einfordern oder Operatoren wie erörtern oder begründet Stellung nehmen verwenden).
  • Was ist das Ziel bei der Materialauswahl und haben die Lernenden die Möglichkeit und den Raum, ihre Emotionen zu besprechen und zu verarbeiten?

Welche Methoden und didaktischen Entscheidungen eignen sich?

Für die Umsetzung des Überwältigungsverbots eignen sich vor allem lernendenzentrierte Methoden, anhand derer verschiedene (auch kontroverse) Positionen sichtbar und verhandelbar werden. Dazu gehören insbesondere kooperative und dialogorientierte Settings, in denen Schüler:innen eigene Standpunkte entwickeln, begründen und mit anderen ins Gespräch bringen können, z. B.

  • Fishbowl-Diskussion

  • Think-Pair-Share

  • Gesprächsmühle

  • Denkhüte

Quellen zur Vertiefung und Unterstützung:

  • Behrens, Rico/ Breuer, Stefan/ Besand, Anja (2021): Politische Bildung in reaktionären Zeiten, Frankfurt/ Main.
  • Bundeszentrale für politische Bildung (2011): Beutelsbacher Konsens, online verfügbar unter: https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/ [27.01.2026]
  • Hans-Georg Wehling (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele / Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173-184.
  • May, Michael (2016): Die unscharfen Grenzen des Kontroversitätsgebots und des Überwältigungsgebots, in: Widmaier, Benedikt / Zorn, Peter (Hrsg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung. Bonn, S. 233-241.
  • Transfer für Bildung e.V. (2022): Überwältigungsverbot, online verfügbar unter: https://profession-politischebildung.de/grundlagen/grundbegriffe/ueberwaeltigungsverbot/ [12.01.2026]

Über die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie

Die John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (kurz:JoDDiD) ist eine Einrichtung an der Professur für Didaktik der politischen Bildung der TU Dresden. Sie unterstützt und berät außerschulische politische Bildner:innen durch verschiedene Formate. Dabei liegt der Anspruch der JoDDiD in partizipatorischen Prozessen, um gemeinsam mit den Aktiven im Feld nach passenden Lösungen für Praxisprobleme zu suchen.

Über die Professur für Didaktik der politischen Bildung

Die Professur für Didaktik der politischen Bildung an der TU Dresden hat die Aufgabe, Lehrkräfte für die Fächer Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft auszubilden. Zudem bildet sie auch im in Sachsen verpflichtenden Modul „Politische Bildung für alle Lehramtsstudierende“ Studierende aller Lehramtsfächer aus.

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